Hausratversicherung zahlt nicht, wenn Tresorschlüssel rumliegt. Die Hausratversicherung muss nicht für den Diebstahl von 40
Schmuckstücken zahlen, wenn die in einem Tresor aufbewahrt wurden, der im Ankleidezimmer stand und wenn der Tresorschlüssel im selben Raum – hier in einer unverschlossenen Schublade – deponiert war. (Oberlandesgericht Köln, 9 U 109/05)
Schmuckstücken zahlen, wenn die in einem Tresor aufbewahrt wurden, der im Ankleidezimmer stand und wenn der Tresorschlüssel im selben Raum – hier in einer unverschlossenen Schublade – deponiert war. (Oberlandesgericht Köln, 9 U 109/05)