Wird einem Mieter während eines Krankenhausaufenthaltes der Wohnungsschlüssel aus dem dort im Zimmer eingebauten „Wertfach“
gestohlen und hat der Dieb auch Unterlagen mitgenommen, die auf den Standort der Wohnung schließen lassen, kann der Vermieter nach Austausch des Wohnungsschlosses den Mieter nicht in Regress nehmen. Dem Sachstand zufolge hatte der Mieter hinreichend vorgesorgt, dass der Schlüssel nicht abhanden kommen konnte. Er musste das Wertfach nicht auf Einbruchsicherheit prüfen. (AG Ahrendsburg, 47 C 1171/09)
gestohlen und hat der Dieb auch Unterlagen mitgenommen, die auf den Standort der Wohnung schließen lassen, kann der Vermieter nach Austausch des Wohnungsschlosses den Mieter nicht in Regress nehmen. Dem Sachstand zufolge hatte der Mieter hinreichend vorgesorgt, dass der Schlüssel nicht abhanden kommen konnte. Er musste das Wertfach nicht auf Einbruchsicherheit prüfen. (AG Ahrendsburg, 47 C 1171/09)