Gibt der Mieter nicht alle Schlüssel zurück, kann der Vermieter neue Türschlosser auf Kosten des Mieters einbauen lassen. Ausnahme: Der Mieter kann beweisen, dass der verlorene Schlüssel keinen Schaden anrichten kann, zum Beispiel weil er bei einer Bootsfahrt ins Wasser gefallen ist (LG Mannheim 4 S 30/76).