Mieter haben das Recht, dass ihnen ihr Vermieter zusätzliche Wohnungsschlüssel aushändigt, die sie ihrem Briefzusteller sowie ihrem
Zeitungsboten weitergeben können, damit diese zu ihrem Briefkasten im Flur des Hauses kommen können, ohne die Klingel betätigen zu müssen. Der Vermieter hat allerdings das Recht zu erfahren, wem die Schlüssel übergeben wurden.(Amtsgericht Mainz, 80 C 96/07)
Zeitungsboten weitergeben können, damit diese zu ihrem Briefkasten im Flur des Hauses kommen können, ohne die Klingel betätigen zu müssen. Der Vermieter hat allerdings das Recht zu erfahren, wem die Schlüssel übergeben wurden.(Amtsgericht Mainz, 80 C 96/07)